Hundeführerschein in Niedersachsen

Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen

Hundeführerschein machen. Auf die Halter von

Hunden in Niedersachsen kommen weitreichende neue

Pflichten zu. Das im Landtag verabschiedete

Hundegesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu

beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu

verhindern. Das Gesetz enthält drei zentrale

Änderungen.

 

Hundeführerschein: Ab Juli 2013, müssen diejenigen,

die sich erstmals einen Hund anschaffen, nachweisen

können, dass sie geeignet sind, ein Tier zu halten. Die

Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis

dürfen alle von den Gemeinden anerkannten Vereine,

Hundeschulen und Personen abnehmen. Das

Hundegesetz nimmt hiervon allerdings von vornherein

etliche Hundebesitzer aus. Wer in den vergangenen

zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ohne Probleme

ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie Jäger,

Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel

Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder müssen

keinen eigenen „Hundeführerschein“ ablegen, um mit

dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter

übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund

einem anderen anvertraut.

 

Chip: Vom 1. Juli 2011 an muss jeder Hund, der älter

als sechs Monate ist, einen Chip, auch Transponder

oder Tag genannt, implantiert bekommen. Der Chip

enthält eine Nummer über welche Angaben zu Halter

und Tier in einem Zentrsalregister abgerufen werden

können.

 

Versicherungspflicht: Hundebesitzer müssen für jedes

Tier ab dem siebten Lebensmonat eine

Haftpflichtversicherung abschließen. Verletzt der Hund

einen Menschen, muss diese Schäden bis 500.000 Euro

abdecken, bei Sachen bis 250.000 Euro. Auch das gilt

bereits ab 2011

 

Weiter Information bei Herrn Jürgen Bucholz

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