In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli einen jeden Jahres gilt ein Leinenzwang für Hunde in freier Landschaft. Diese Regelung gilt für Niedersachsen, Hessen
und Sachsen-Anhalt. Meist geben Hinweisschilder an wenn man einen solchen Bereich betritt. Widersetzt man sich der Pflicht drohen bei Überprüfung empfindliche
Geldstrafe bis zu 5.000es gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit (§6), persönliche Eignung (§7) und